Besucherinformation bzw. allgemeine Regeln zum Eintritt oder zum Verweilen auf dem Veranstaltungsgelände bzw. wichtige Regeln/AGB auf dem Veranstaltungs- bzw. auf dem Gelände des Ziegelleipark Mildenberg
Kinder bis 6 Jahre in Begleitung von Erwachsenen haben freien Eintritt, ggbf. wird ein Nachweis des Geburtsdatum des Kindes benötigt.
Die kostenfreie Vergabe von Sitzplätzen an Kinder unter sechs Jahren ist nicht vorgesehen bzw. es besteht kein Anspruch.
DAS BESONDERE TICKET – MITTEN DRIN und NAH DABEI TICKET
geführte Besichtigung von 30 Minuten im Sicherheitssperrbereich den Pyrotechnikern bei der Arbeit über die Schulter schauen.
Besucher mit Behinderung zahlen den Kindertarif, dies gilt nicht für Tribünen- oder besondere Plätze bzw. andere Angebote.
Den aktuell geltenden Hygenieanforderungen ist ausdrücklich folge zu leisten.
Freie Platzwahl für Stehplätze, es kann zu Sichtbehinderungen kommen.
Sitzplätze im Zelt oder auf den gemieteten Bänken, auch hier kann es ggbf. zu Sichtbehinderungen kommen.
Für die Anreise mit dem eigenen PKW stehen in begrenztem Umfang gebührenpflichtige Parkplätze zur Verfügung. Folgen sie der Ausschilderung, dass Abstellen von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr.
Beachten sie unbedingt die Parkverbote und Hinweise.Wir empfehlen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Fahrräder müssen außerhalb des Veranstaltungsgeländes abgestellt werden, das Mitführen von Fahrrädern ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Hunde oder andere Tiere dürfen auf dem Veranstaltungsgelände nicht mitgeführt werden.
Das Mitführen von Waffen jeglicher Art und anderen gefährlichen Gegenständen sowie von pyrotechnischen Gegenständen oder Fackeln bzw. Wunderkerzen ist untersagt.
Das Mitbringen von Getränken und Speisen jeglicher Art und Menge, auch zur Selbstversorgung, auf das Veranstaltungsgelände ist außer zur Versorgung von Kleinkindern bis 6 Jahre ausdrücklich nicht gestattet. Festgestellte Mengen werden am Eingang zur späteren Abholung durch die Security abgenommen und aufbewahrt.
Der Veranstalter bzw. seine Beauftragten hat das Hausrecht und behält sich vor, bei Verstößen ein sofortiges Hausverbot auszusprechen. Für diesen Fall entfällt eine Rück- oder Entschädigungszahlung. Den Weisungen des Personals der Veranstaltung ist unbedingt Folge zu leisten.